Bahnhof...?

 


Für alle die, die manchmal nur "Bahnhof" verstehen...

hier die amtliche Definition

des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen:

AZ: 34-S3206-2/290-51126

»Die Frage, was man unter Bahnhof zu verstehen habe, beschäftigt die Bevölkerung weit über das steuerliche Bewertungsproblem hinaus. Es wäre daher empfehlenswert, bei der Definition des Begriffs eine Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache einzuholen.

Nach bayerischem Verständnis gehört zum Kern des Bahnhofsbegriffs jedenfalls eine Schienenanbindung.

Traditionell ist auch ein regelmäßiges Anfahren durch schienengebundene Fahrzeuge kennzeichnend. Wobei diese Fahrzeuge mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf der dem Bahnhofsbereich zuzuordnenden Schienenstrecke einen Halt von mindestens der Dauer einlegen, die es den Zielort erreichenden bzw. den Ab- gangsort verlassenden Personen und Gütern ermöglicht, aus dem bzw. in das Schienenfahrzeug zu wechseln.

Es würde die Arbeit erleichtern, wenn diese Anforderungen in dem verwendeten Bahnhofsbegriff wiedergefunden werden könnten.«


Danke Dieter Hildebrandt...!



(das Bild übrigens ist von 2019 und zeigt ein schienengebundenes Fahrzeug auf dem Weg zum Bahnhof...)

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