EWG Nr.1677/88...


 
Heute:

Eine kurzer Gedenk-blog zur Verordnung (EWG) Nr. 1677/88...


Am 1. Januar 1989 war es endlich so weit...

die europäische Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken trat in Kraft...

Endlich gab es es eine bindende Regelung zum Handel mit Gurken...

Auf Grundlage einer Dänischen Gemüseverordnung von 1926 
und dem Österreichischen Qualitätsklassengesetz von 1968
erging folgende Anordnung:

Eine Gurke darf nunmehr eine maximale Krümmung
von 10 mm auf 20 cm haben...
...nur dann wurde diese Gurke der "Extraklasse" / Klasse I zugeordnet.

Gurken mit höherem Krümmungsgrad wurden quasi zu Aussatz degradiert...
 grausam zerschnitten, in Essig ertränkt und in Gläser gesperrt...

Die Folge...

20 Jahre Sicherheit beim Gurkenkauf...!

Und dann...

der 30.06.2009...

die Schmach von Brüssel...

das Gesetz wird gekippt und außer Kraft gesetzt...

und seit dem...

ANARCHIE...!



Zum Glück gibt es noch die geltende Empfehlung zur Pizza Napoletana...

(max 4 cm dünn, max. Durchmesser 35 cm)


Alles wieder gut...




(das Bild übrigens ist von 2020 und zeigt die Holzkapelle im EU-Park Rust...)

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